Rechtsprechung
VK Bund, 07.05.2012 - VK 3-33/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufforderung zur Angebotsabgabe der Vergabe hinsichtlich des Aufbaus "voll automatisierter Fertigungsketten" für komplexe RTM-Bauteile aus Faserverbundwerkstoffen
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Lieferung von Maschinen und Geräten für besondere Zwecke - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Angebot weicht von Ausschreibung ab: Ausschluss!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - Verg 37/09
Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen
Auszug aus VK Bund, 07.05.2012 - VK 3-33/12
Danach müssen bereits in der Bekanntmachung bestimmte Hinweise in Bezug auf den Fristenlauf angegeben werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.12.2009, VII-Verg 37/09; Jäger, NZBau 2009, 558, 562). - OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen
Auszug aus VK Bund, 07.05.2012 - VK 3-33/12
Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Bg war notwendig, um die erforderliche "Waffengleichheit" gegenüber der anwaltlich vertretenen ASt herzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03).
- VK Brandenburg, 27.09.2012 - VK 30/12
Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien unverzüglich rügen!
Die dritte Vergabekammer des Bundes (vgl. 3. VK Bund, Beschluss vom 7. Mai 2012 - VK 3-33/12) hatte in einer ihr vorliegenden Fallkonstellation vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, dass das dort im Januar geführte Verhandlungsgespräch Teil der Erstrundenverhandlungen war, für die Wertungsentscheidung jedoch nicht die Ergebnisse der Erstrundenverhandlungen maßgeblich waren, vielmehr es bei der Angebotswertung ausschließlich auf die im Folgemonat abgegebenen überarbeiteten Angebote angekommen sei.